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Schleswig-Holstein

Förderung betrieblicher Innovationen (BIF-Richtlinie) – Entwicklungsvorhaben (Modul 2) Schleswig-Holstein Information

Gefördert werden Vorhaben der experimentellen Entwicklung in KMU mit dem Ziel, neue oder verbesserte vermarktbare Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen zu entwickeln oder weiterzuentwickeln, die jeweils den unternehmensbezogenen Stand der Technik übersteigen oder Tätigkeiten für die Übernahme von Techniken in einen anderen Produktionsmaßstab, zur Anpassung bestehender Erzeugnisse, Fertigungsverfahren oder eines Produkt- und Dienstleistungsdesigns auf einen anderen Anwendungsbereich.

Förderung betrieblicher Innovationen (BIF-Richtlinie) – Komplexe Forschungs- und Entwicklungsvorhaben (Modul 3) Schleswig-Holstein Information

Gefördert werden Kooperationsprojekte von mindestens zwei Unternehmen (davon mindestens eines ein KMU) zu komplexen Forschungs- und Entwicklungsvorhaben der industriellen Forschung und der experimentellen Entwicklung. Diese beinhalten Forschungs- und Entwicklungsarbeiten, die technisch-wissenschaftliche Voraussetzungen für die Entwicklung neuer zukunftsorientierter Produkte, Dienstleistungen oder Verfahren, neue marktfähige Produkte und Dienstleistungen oder neue zukunftsorientierte Verfahren oder Prozesse schaffen.

FIT Verbundvorhaben – Förderung von anwendungsorientierter Forschung, Innovationen, zukunftsfähigen Technologien und des Technologie- und Wissenstransfers Schleswig-Holstein Information

Gefördert werden Verbundvorhaben der industriellen Forschung und experimentellen Entwicklung mit dem Ziel, neue Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen zu entwickeln oder wesentliche Verbesserungen bei bestehenden Produkten, Verfahren oder Dienstleistungen herbeizuführen.

Förderung des Übergangs zu einer ressourceneffizienten Kreislaufwirtschaft Schleswig-Holstein Information

Ziel der Richtlinie ist die Förderung des Übergangs zu einer ressourceneffizienten Kreislaufwirtschaft, um damit die Rohstoffproduktivität weiter zu erhöhen und einen Beitrag im Hinblick auf das Ziel der Treibhausgasneutralität zu leisten.

Förderung von Energieeinspar- und Energieeffizienztechnologien und Energieinnovationen – E3 Schleswig-Holstein Information

Ziel der Richtlinie ist die Förderung von Vorhaben zur Steigerung der Energieeffizienz, Senkung des Energieverbrauchs und Reduzierung der CO2-Emissionen im Hinblick auf das Ziel der Treibhausgasneutralität bis 2045.

Förderung von digitalen Spielen Schleswig-Holstein Information

Ziel der Förderung ist es, in Schleswig-Holstein bessere Rahmenbedingungen für die Entwicklung von digitalen Spielen zu schaffen und damit zur Leistungsfähigkeit der Entwicklungs- und Produktionswirtschaft beizutragen, eine vielfältige Kulturlandschaft zu gewährleisten und Innovationen zu unterstützen sowie die Wettbewerbsfähigkeit der schleswig-holsteinischen Kultur- und Kreativwirtschaft zu stärken.

Beratung (WTSH) Schleswig-Holstein Information

Als "One-Stop Agentur" informiert, berät und betreut die Wirtschaftsförderung und Technologietransfer Schleswig-Holstein GmbH (WTSH) Unternehmen bei allen Fragen zu Ansiedlung, Außenwirtschaft und Innovation in Schleswig-Holstein. Darüber hinaus erhalten Unternehmen Informationen zu den Beratungs- und Förderangeboten des Landes sowie fachliche Unterstützung aus einer Hand.

Förderlotsen der Investitionsbank Schleswig-Holstein Schleswig-Holstein Information

Die Förderlotsen beraten schleswig-holsteinische Existenzgründer und -gründerinnen, Unternehmen und freiberuflich Tätige über optimale Finanzierungs- und Fördermöglichkeiten wie Zuschüsse, Darlehen, Beteiligungskapital oder Bürgschaften des Landes, des Bundes und der EU, Antragswege und Voraussetzungen, Eigenkapitalforderungen und Sicherheiten sowie Anforderungen an Gründungs- und Unternehmenskonzepte.

Förderung betrieblicher Innovationen (BIF-Richtlinie) – Prozess- und Organisationsinnovationen (Modul 1) Schleswig-Holstein Information

Gefördert werden die Anschaffung erforderlicher Instrumente und Ausrüstung (z. B. Hardware) oder Lizenzen für prozessunterstützende IT-Lösungen sowie geeignete Innovationsberatungsdienste und innovationsunterstützende Leistungen durch qualifizierte externe Dienstleistungsunternehmen, um Prozess- und Organisationsinnovationen in KMU zu realisieren.

Einstiegsförderung für Innovationsvorhaben von KMU (EIK) – Transfer-Bonus und HighTech-Bonus Schleswig-Holstein Information

Gefördert werden Vorhaben mit innovationsunterstützenden Dienstleistungen und Innovationsberatungsdiensten, die zum Zwecke der Planung, Entwicklung und Umsetzung neuer oder der Verbesserung bestehender Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen für das antragstellende KMU von Dritten über einen Auftrag erbracht werden.

Zusätzliche Informationen

Kontakt

Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH)

Zur Helling 5-6
24143 Kiel
0431 9905-3367
0431 9905-63367
E-Mail-Adresse
Homepage

WTSH- Wirtschaftsförderung und Technologietransfer Schleswig-Holstein GmbH

Lorentzendamm 24
24103 Kiel
0431 66666-0
0431 66666-767
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