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Schienengüterverkehr

Durch Erprobungen sowie Markteinführungen innovativer Technologien aus den Bereichen Digitalisierung, Automatisierung und Fahrzeugtechnik soll die Wettbewerbsfähigkeit des Schienengüterverkehrs gesteigert und mehr Verkehr auf die Schiene gebracht werden.

Schienengüterverkehr

Bundesprogramm Zukunft Schienengüterverkehr zur Förderung von Innovationen (Z-SGV) Datum: BMDV Bekanntmachung

Bekanntmachung der Richtlinie "Bundesprogramm Zukunft Schienengüterverkehr zur Förderung von Innovationen (Z-SGV)". BAnz vom 11.12.2024

DNS der zukunftsfähigen Mobilität. Digital – Nachhaltig – Systemfähig Datum: BMWK Bekanntmachung

Bekanntmachung der Richtlinie zur Förderung von Forschungs- und Entwicklungsprojekten im Förderprogramm "DNS der zukunftsfähigen Mobilität. Digital – Nachhaltig – Systemfähig". BAnz vom 03.12.2024. Stichtage zur Einreichung von Skizzen: 31.03. und 30.09. eines jeden Jahres.

Bundesprogramm Zukunft Schienengüterverkehr zur Förderung von Innovationen – Änderung Datum: BMDV Bekanntmachung

Änderung der Richtlinie Bundesprogramm Zukunft Schienengüterverkehr zur Förderung von Innovationen (Z-SGV). BAnz vom 02.03.2023. Geändert wurde die Laufzeit geförderter Vorhaben.

Bundesprogramm Zukunft Schienengüterverkehr zur Förderung von Innovationen Datum: BMDV Bekanntmachung

Richtlinie Bundesprogramm Zukunft Schienengüterverkehr zur Förderung von Innovationen (Z-SGV). BAnz vom 19.05.2020. Projektskizzen können jederzeit eingereicht werden. Bei positiver Bewertung folgt die Aufforderung zur Einreichung des formellen Förderantrags. Bewilligungsbehörde ist das Eisenbahn-Bundesamt. Zu neuen Laufzeiten geförderter Vorhaben siehe die Änderung der Richtlinie. BAnz vom 02.03.2023

Bundesprogramm "Zukunft Schienengüterverkehr" (Z-SGV)

Im Rahmen des Bundesprogramms "Zukunft Schienengüterverkehr" fördert das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) Erprobungen und Markteinführungen innovativer Technologien aus den Bereichen Digitalisierung, Automatisierung und Fahrzeugtechnik mit durchschnittlich bis zu 50 Prozent. Ziel der Förderung ist es, die Wettbewerbsfähigkeit des Schienengüterverkehrs zu steigern und so mehr Verkehr auf die Schiene zu bringen.

Antragsberechtigt sind Unternehmen, wissenschaftliche Einrichtungen, Verbände und juristische Personen des Privatrechts, die anwendungsbezogen in innovative Technik oder Prozesse für den Schienengüterverkehr investieren wollen. Projekte können sowohl im Rahmen von Einzel- als auch von Verbundvorhaben durchgeführt werden. Auch die Durchführung grenzüberschreitender Vorhaben ist in der Förderrichtlinie angelegt.

Gefördert werden:

  • die Erprobung innovativer Technologien im Rahmen von Testfeldern und Piloten beziehungsweise Demonstratoren (Förderlinie 1)
  • die Markteinführung innovativer Technologien (Förderlinie 2).

Anforderungen an die Projektskizze und den formalen Förderantrag werden auf der Internetseite www.z-sgv.de beschrieben. Dort finden Sie ausführliche Informationen zum Bundesprogramm „Zukunft Schienengüterverkehr“, zur Förderrichtlinie und zur Antragstellung.

Links

Bundesprogramm „Zukunft Schienengüterverkehr“

Z-SGV-Förderlinien

Deutsches Zentrum für Schienenverkehrsforschung (DZSF)

Auftragsforschung des DZSF: Ausschreibungen

Kontakt

Eisenbahn-Bundesamt

Heinemannstraße 6
53175 Bonn
+49 (228) 9826-890 Mo-Fr: 9-12 Uhr
E-Mail-Adresse
Homepage

Publikationen

Masterplan Schienengüterverkehr

BMDV, 2017

Link zur Publikation