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Forschungs- und Innovationsförderung

Ein Baustein im deutschen Forschungs- und Innovationssystem ist die Projektförderung: Die Bundesregierung unterstützt über ihre Ressorts die befristete Durchführung von Forschungs- und Innovationsprojekten im Rahmen von Förder- bzw. Fachprogram­men.

Xavier Gallego morell/Hemera/Thinkstock

Die staatliche Forschungs- und Innovationsförderung beruht auf mehreren Säulen: Projektförderung, institutionelle Förderung und die Finanzierung der Ressortforschung. Hinzu kommen neue Ansätze, wie die steuerliche Förderung von Forschung und Entwicklung (FuE) und die Agentur für Sprunginnovationen (SprinD). Damit ist eine gezielte Förderung mit Blick auf unterschiedliche Rahmenbedingungen und Anforderungen möglich.

Die Bundesregierung unterstützt über ihre Ressorts die zeitlich befristete Durchführung von Forschungs- und Innovationsprojekten im Rahmen von Förder- bzw. Fachprogrammen. Die Projektförderung erfolgt auf der Grundlage eines Antrags für ein zeitlich befristetes Vorhaben. Es werden Einzelprojekte sowie Verbundprojekte mit mehreren Partnern finanziert. Die innovations- und praxisorientierte Verwertung von Forschungsergebnissen ist ein zentraler Aspekt der Projektförderung.

Die Projektfördertätigkeit der Ressorts wird vielfach durch Projektträger unterstützt. Hierbei handelt es sich um Dienstleister, die sich in wettbewerblichen Verfahren qualifiziert haben. Projektträger sind größtenteils bei Forschungseinrichtungen angesiedelte Organisationseinheiten oder private Unternehmen, die für Bundesministerien wissenschaftlich-technische und administrative Managementaufgaben wahrnehmen. Hierzu zählen vor allem die fachliche und administrative Beratung der Antragsteller, Vorbereitung von Förderentscheidungen, Projektbegleitung und projektbezogene Erfolgskontrolle. Darüber hinaus übernehmen die Projektträger weitere Beratungs- und Unterstützungsleistungen.

Neben der Forschungsförderung des Bundes erfolgt Forschungsförderung im Hochschulbereich über die Deutsche Forschungsgemeinschaft e. V. (DFG). Darüber hinaus unterstützen zahlreiche Stiftungen und Förderwerke v. a. im Bereich der Nachwuchs- und Graduiertenförderung (Begabtenförderungswerke) sowie spezielle Forschungsarbeiten im Rahmen ihrer Stiftungszwecke.

Komplementär zu den Aktivitäten des Bundes führen die Bundesländer eine Vielzahl an landesspezifischen forschungs-, technologie- und innovationspolitischen Fördermaßnahmen durch. Dabei werden die jeweiligen Stärken der einzelnen Regionen hinsichtlich Technologie-, Wirtschafts- und Innovationskompetenz aufgegriffen sowie bestehende räumliche Strukturen und Besonderheiten berücksichtigt.

Große Bedeutung für das deutsche Forschungs- und Innovationssystem
hat außerdem die Förderung von Forschung, Entwicklung und Innovation durch die Europäische Kommission.

Das strategische Dach der Forschungs- und Innovationspolitik der Bundesregierung bildet die Zukunftsstrategie Forschung und Innovation.

Die Bundesregierung legt alle zwei Jahre den Bundesbericht Forschung und Innovation (BuFI) vor. Er informiert umfassend über die Forschungs- und Innovationspolitik des Bundes und der Länder und stellt die verschiedenen Elemente des deutschen Forschungs- und Innovationssystems mit Daten und Fakten vor.

Zusätzliche Informationen

Links

Bescheinigungsstelle Forschungszulage

SPRIND - Agentur für Sprunginnovationen

Deutsche Forschungsgemeinschaft

Horizont Europa

Bundesbericht Forschung und Innovation (BUFI)

Zukunftsstrategie Forschung und Innovation

Publikationen